Einleitung
Die internationale Klassifikation von Krankheiten (ICD) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist das weltweit maßgebliche System zur Kodierung und Beschreibung von Krankheiten, Gesundheitszuständen und medizinischen Diagnosen. Mit der Einführung der ICD-11 im Jahr 2022 wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen, insbesondere im Bereich der Geschlechtsidentität und sexuellen Gesundheit. Während die Entpathologisierung von Transidentität als Fortschritt gefeiert wird, steht die Darstellung von Intergeschlechtlichkeit weiterhin massiv in der Kritik. Intergeschlechtliche Menschen und ihre Organisationen, wie OII Europe, Intersexuelle Menschen e. V. und Queer Base, bemängeln insbesondere die fortgesetzte Pathologisierung, die Stigmatisierung durch medizinische Klassifikationen und die daraus resultierenden negativen Folgen für die Betroffenen.
1. Klassifikation von Intergeschlechtlichkeit in der ICD-11
1.1. Überblick: ICD-11 und die Einordnung von Intergeschlechtlichkeit
Die ICD-11 unterscheidet sich in ihrer Systematik und Terminologie deutlich von der Vorgängerversion ICD-10. Während Transidentität (bzw. „Transsexualität“) aus dem Kapitel der psychischen Störungen entfernt und als „Geschlechtsinkongruenz“ in das Kapitel „Zustände mit Bezug zur sexuellen Gesundheit“ verschoben wurde, verbleibt Intergeschlechtlichkeit weiterhin im medizinisch-pathologischen Kontext.
Intergeschlechtliche Variationen werden in der ICD-11 primär unter dem Begriff „Disorders of Sex Development“ (DSD, dt. Störungen der Geschlechtsentwicklung) klassifiziert. Diese Kategorie umfasst eine Vielzahl von Diagnosen, die sich auf chromosomale, gonadale, hormonelle oder anatomische Variationen beziehen, die nicht den medizinisch definierten Normen von „männlich“ oder „weiblich“ entsprechen.
Beispielhafte ICD-11-Codes für Intergeschlechtlichkeit
| ICD-11-Code | Bezeichnung (engl./dt.) | Beschreibung |
|---|---|---|
| LC1A.5 | Androgen Insensitivity Syndrome | Androgenresistenzsyndrom |
| 5A61.12 | Congenital Adrenal Hyperplasia | Angeborene adrenale Hyperplasie |
| LC1A.2 | 46,XY Gonadal Dysgenesis | 46,XY-Gonadendysgenesie |
| LB53.5 | Hypospadias, perineal | Perineale Hypospadie |
| LC43.1 | Klinefelter Syndrome | Klinefelter-Syndrom |
| LC1A.1 | Ovotesticular Disorder of Sex Development | Ovotestikuläre Störung der Geschlechtsentwicklung |
| 6.11.2 | 46,XY DSD due to 5-alpha-reductase 2 deficiency | 46,XY-DSD durch 5-alpha-Reduktase-2-Mange |
| 6.11.3 | 46,XY DSD due to 17-beta-hydroxysteroid dehydrogenase 3 deficiency | 46,XY-DSD durch 17-beta-Hydroxysteroid-Dehydrogenase-3-Mangel |
Die ICD-11 verwendet dabei weiterhin die Terminologie „Störung“ (disorder), was von intergeschlechtlichen Organisationen und vielen Fachleuten als pathologisierend und stigmatisierend kritisiert wird.
1.2. Formulierungen und Empfehlungen in der ICD-11
In den Beschreibungen der einzelnen Diagnosen finden sich häufig explizite Empfehlungen zu medizinischen Maßnahmen, etwa zur Durchführung von geschlechtszuweisenden Operationen oder Hormonbehandlungen bereits im Kindesalter. So heißt es beispielsweise im ICD-11-Beta-Entwurf zur „46,XY disorder of sex development due to 17-beta-hydroxysteroid dehydrogenase 3 deficiency“:
„If the diagnosis is made at birth, gender assignment must be discussed, depending on the expected results of masculinizing genitoplasty. If female assignment is selected, feminizing genitoplasty and gonadectomy must be performed.“
Solche Formulierungen suggerieren eine medizinische Notwendigkeit von frühzeitigen, oft irreversiblen Eingriffen, obwohl die Evidenzlage diese Praxis nicht stützt und internationale Menschenrechts Gremien diese als problematisch einstufen.
1.3. Historische Entwicklung: Von ICD-10 zu ICD-11
Die ICD-10 unterschied noch zwischen „Störungen der Geschlechtsidentität“ (F64) und „Störungen der Geschlechtsentwicklung“ (verschiedene somatische Diagnosen). Mit der ICD-11 wurde die Kategorie „Geschlechtsinkongruenz“ für Transidentität eingeführt und aus dem Bereich der psychischen Störungen entfernt. Für Intergeschlechtlichkeit blieb jedoch die Einordnung als „Störung“ bestehen, und die medizinische Klassifikation wurde sogar durch die Übernahme und Ausweitung des DSD-Konzepts weiter verfestigt.
2. Kritikpunkte und Probleme
2.1. Pathologisierung und Stigmatisierung
Zentrale Kritik: Die ICD-11 perpetuiert die Pathologisierung intergeschlechtlicher Körper, indem sie natürliche Variationen als „Störungen“ klassifiziert. Dies trägt zur gesellschaftlichen Stigmatisierung bei und vermittelt den Eindruck, dass intergeschlechtliche Körper „krankhaft“ oder „reparaturbedürftig“ seien.
OII Europe und andere Organisationen betonen, dass die Verwendung des Begriffs „Disorder of Sex Development“ (DSD) von der Community überwiegend abgelehnt wird. Studien zeigen, dass nur ein kleiner Teil der Betroffenen diese Bezeichnung für sich selbst akzeptiert, viele sie aber aus pragmatischen Gründen verwenden, um Zugang zu medizinischer Versorgung zu erhalten.
Wissenschaftliche Stimmen: Die Pathologisierung wird auch in der Fachliteratur kritisiert. So heißt es etwa:
„Die ICD-11 führt die Kategorie ‚Geschlechtsinkongruenz‘ ein, was eine Entpathologisierung suggerieren soll, jedoch bleibt die Diagnose im medizinischen Klassifikationssystem verankert und kann weiterhin stigmatisierend wirken.“ (Annette Güldenring)
2.2. Auswirkungen auf die medizinische Praxis
Die medizinische Klassifikation als „Störung“ hat direkte Auswirkungen auf die Behandlungspfade. In vielen Ländern werden weiterhin nicht notwendige, irreversible chirurgische und hormonelle Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt, um deren Körper an binäre Geschlechternormen anzupassen. Diese Praxis wird durch die ICD-11 indirekt legitimiert, da sie entsprechende Empfehlungen und Kodierungen enthält.
Zentrale Probleme:
- Fehlende informierte Einwilligung: Die meisten Eingriffe erfolgen im Kindesalter, bevor die Betroffenen selbst einwilligungsfähig sind.
- Langfristige Schäden: Studien dokumentieren negative physische und psychische Folgen, darunter Verlust sexueller Empfindungsfähigkeit, Unfruchtbarkeit, Traumatisierung und Minderheitenstress.
- Fehlende Evidenz: Es gibt keine belastbaren wissenschaftlichen Belege dafür, dass frühzeitige „normalisierende“ Operationen psychosoziale Vorteile bringen. Im Gegenteil, internationale Leitlinien und Menschenrechtsgremien fordern einen Stopp dieser Praxis.
2.3. Rechtliche und administrative Folgen
Die medizinische Klassifikation beeinflusst auch rechtliche und administrative Bereiche:
- Personenstand: In vielen Ländern ist der Zugang zu einem passenden Geschlechtseintrag oder zu einer dritten Option weiterhin an medizinische Diagnosen und Gutachten geknüpft.
- Versicherung und Versorgung: Die Pathologisierung kann zu Diskriminierung im Gesundheitssystem führen, etwa durch verweigerte Kostenübernahme für notwendige Behandlungen oder durch Ausschluss von Versicherungsleistungen.
- Diskriminierungsschutz: Der explizite Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsmerkmalen ist in vielen Ländern noch nicht ausreichend gesetzlich verankert. Positive Beispiele wie Malta zeigen, dass rechtliche Reformen möglich und wirksam sind.
2.4. Psychosoziale Folgen
Die Stigmatisierung und Pathologisierung intergeschlechtlicher Menschen führt zu erhöhtem Minderheitenstress, psychischen Belastungen und einem erhöhten Risiko für Depressionen, Angststörungen und Suizidalität. Studien zeigen, dass inter* Personen signifikant häufiger unter psychischen Erkrankungen leiden als die Allgemeinbevölkerung und dass die Rate von Suizidversuchen alarmierend hoch ist.
Minoritäten-Stress-Modell: Dieses Modell erklärt, wie chronischer Stress durch soziale Stigmatisierung und Diskriminierung die psychische Gesundheit von Menschen aus marginalisierten Gruppen negativ beeinflusst. Für inter* Personen wirken sowohl externe (distale) als auch interne (proximale) Stressoren, die durch gesellschaftliche Unsichtbarkeit, Diskriminierung und medizinische Übergriffe verstärkt werden.
3. Intergeschlechtlichkeit vs. Transidentität
3.1. Medizinische und gesellschaftliche Unterschiede
Intergeschlechtlichkeit bezeichnet angeborene körperliche Variationen der Geschlechtsmerkmale (Chromosomen, Gonaden, Hormone, Genitalien), die nicht den medizinisch definierten Normen von „männlich“ oder „weiblich“ entsprechen. Inter* ist somit eine Frage der körperlichen Ausprägung, nicht der Geschlechtsidentität.
Transidentität (Trans, transgender) beschreibt Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Trans bezieht sich auf das subjektive Erleben und die soziale Rolle, nicht auf körperliche Merkmale. Trans* Personen können endo- oder intergeschlechtlich sein, inter* Personen können sich als männlich, weiblich, nicht-binär, trans* oder cis* identifizieren.
Wichtige Unterscheidungen:
| Aspekt | Intergeschlechtlichkeit (Inter*) | Transidentität (Trans*) |
|---|---|---|
| Definition | Angeborene körperliche Variationen der Geschlechtsmerkmale | Geschlechtsidentität weicht vom zugewiesenen Geschlecht ab |
| Medizinische Relevanz | Betrifft Chromosomen, Gonaden, Hormone, Genitalien etc. | Betrifft Identität, nicht zwingend körperliche Merkmale |
| Diagnostik | Medizinisch feststellbar (z. B. durch Gentests, Hormonanalysen) | Psychosoziale Diagnostik (Selbstwahrnehmung, Identität) |
| Behandlungsziele | Schutz vor unnötigen Eingriffen, Selbstbestimmung | Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen nach Wunsch |
| Gesellschaftliche Dimension | Sichtbarkeit, Anerkennung körperlicher Vielfalt | Anerkennung der Geschlechtsidentität, Selbstbestimmung |
Zitat aus der Community:
„Intergeschlechtlichkeit ist nicht mit Transidentität gleichzusetzen. Während Trans* sich auf die Geschlechtsidentität bezieht, betrifft Inter* körperliche Merkmale.“ (Dr. Dan Christian Ghattas)
Die Gleichsetzung von Inter* und Trans* ist sowohl medizinisch als auch gesellschaftlich falsch und führt zu Fehlbehandlungen, Missverständnissen und einer Verkennung der spezifischen Bedürfnisse beider Gruppen.
- Medizinisch: Während Trans* Personen in der Regel medizinische Maßnahmen zur Angleichung an ihre Geschlechtsidentität wünschen, geht es bei Inter* Personen primär um den Schutz vor nicht notwendigen Eingriffen und um die Anerkennung körperlicher Vielfalt. Viele Inter* Personen lehnen medizinische Eingriffe ab, die nicht aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind.
- Gesellschaftlich: Die spezifischen Diskriminierungserfahrungen, rechtlichen Hürden und psychosozialen Belastungen unterscheiden sich erheblich. Inter* Personen erleben Stigmatisierung aufgrund ihrer Körperlichkeit, Trans* Personen aufgrund ihrer Identität und ihres sozialen Ausdrucks.
4. Stimmen aus der Community und Wissenschaft
4.1. Stellungnahmen intergeschlechtlicher Organisationen
OII Europe
OII Europe, der europäische Dachverband intergeschlechtlicher Organisationen, kritisiert die ICD-11 scharf:
„OII Europe begrüßt die positiven Veränderungen der ICD-11 in Bezug auf trans Personen. Die Entfernung transbezogener Diagnosen aus dem Kapitel der psychischen Störungen ist ein wichtiger Schritt. Wir sind jedoch sehr besorgt, dass die WHO die Chance verpasst hat, intergeschlechtliche Menschen zu entpathologisieren und damit zur Verringerung von Menschenrechtsverletzungen beizutragen.“
OII Europe fordert:
- Die Abschaffung pathologisierender Begriffe wie „Disorder of Sex Development“.
- Die Einführung menschenrechtsbasierter, neutraler Terminologie („Variationen der Geschlechtsmerkmale“).
- Ein Verbot nicht notwendiger, irreversibler medizinischer Eingriffe ohne informierte Einwilligung.
- Die Einbeziehung intergeschlechtlicher Expert*innen in die Entwicklung von Leitlinien und Gesetzen.
Intersexuelle Menschen e. V.
Der deutsche Bundesverband Intersexuelle Menschen e. V. begrüßt zwar rechtliche Fortschritte wie das deutsche Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, kritisiert aber die weiterhin bestehende Pathologisierung und fordert Verbesserungen:
„Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern sind jetzt nur noch erschwert möglich. […] Dennoch bleibt die medizinische Klassifikation als Störung problematisch und trägt zur Stigmatisierung bei.“
Queer Base und weitere NGOs
Auch Queer Base und andere NGOs fordern eine klare Abkehr von pathologisierenden Diagnosen und eine menschenrechtsbasierte Versorgung. Sie betonen die Notwendigkeit von Peer-Beratung, psychosozialer Unterstützung und rechtlicher Anerkennung ohne medizinische Zwangsgutachten.
4.2. Wissenschaftliche Kritik und Empfehlungen
Internationale Leitlinien und Menschenrechtsgremien
- UN, WHO, Europarat: Zahlreiche internationale Gremien fordern ein Ende nicht notwendiger medizinischer Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern und eine Überarbeitung der medizinischen Klassifikationen im Sinne der Menschenrechte.
- Malta als Vorbild: Das maltesische Gesetz von 2015 verbietet nicht notwendige geschlechtszuweisende Eingriffe an Minderjährigen ohne deren informierte Einwilligung und gilt als internationales Vorbild.
Wissenschaftliche Studien und Gutachten
- Fehlende Evidenz für frühzeitige Eingriffe: Studien zeigen, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für kosmetische Operationen im Kindesalter gibt und dass die langfristigen Folgen oft negativ sind.
- Psychosoziale Belastungen: Inter* Personen berichten über hohe Raten von Depressionen, Angststörungen, Suizidalität und Minderheitenstress, die direkt mit Stigmatisierung und medizinischen Übergriffen zusammenhängen.
- Empfehlung zur partizipativen Versorgung: Wissenschaftler*innen fordern eine partizipative, nicht-pathologisierende Versorgung, die auf informierter Einwilligung, Peer-Beratung und psychosozialer Unterstützung basiert.
Zentrale Forderungen aus Community und Wissenschaft
| Forderung / Empfehlung | Begründung / Ziel |
|---|---|
| Abschaffung pathologisierender Begriffe | Vermeidung von Stigmatisierung, Anerkennung körperlicher Vielfalt |
| Verbot nicht notwendiger medizinischer Eingriffe | Schutz der körperlichen Unversehrtheit, Selbstbestimmung |
| Einführung menschenrechtsbasierter Leitlinien | Orientierung an internationalen Menschenrechtsstandards |
| Einbeziehung von Betroffenen in Leitlinienentwicklung | Partizipation, Berücksichtigung von Erfahrungswissen |
| Zugang zu psychosozialer und Peer-Beratung | Unterstützung, Empowerment, Resilienzförderung |
| Rechtliche Anerkennung ohne medizinische Gutachten | Selbstbestimmung, Abbau von Diskriminierung und Barrieren |
Fazit und Ausblick
Die ICD-11 stellt in Bezug auf die Darstellung von Intergeschlechtlichkeit einen gravierenden Rückschritt dar. Während für Transidentität Fortschritte in Richtung Entpathologisierung erzielt wurden, bleibt Intergeschlechtlichkeit weiterhin als „Störung“ klassifiziert. Dies hat weitreichende negative Folgen: Es perpetuiert Stigmatisierung, legitimiert medizinisch nicht notwendige und oft schädliche Eingriffe, erschwert die rechtliche Anerkennung und trägt zu psychosozialen Belastungen bei.
Die Kritik aus Community und Wissenschaft ist eindeutig: Die ICD-11 muss dringend überarbeitet werden, um menschenrechtsbasierte, nicht-pathologisierende und partizipative Ansätze zu fördern. Die Erfahrungen aus Ländern wie Malta zeigen, dass rechtliche und medizinische Reformen möglich und wirksam sind.
Empfohlene Maßnahmen:
- Überarbeitung der ICD-11-Klassifikation: Ersetzung pathologisierender Begriffe durch neutrale, wertschätzende Terminologie.
- Verbot nicht notwendiger medizinischer Eingriffe ohne informierte Einwilligung.
- Entwicklung und Implementierung partizipativer, menschenrechtsbasierter Leitlinien unter Einbeziehung von Betroffenen.
- Ausbau psychosozialer und Peer-basierter Unterstützungsangebote.
- Rechtliche Anerkennung und Diskriminierungsschutz unabhängig von medizinischen Diagnosen.
Nur durch eine konsequente Umsetzung dieser Forderungen kann die Würde, Selbstbestimmung und Gesundheit intergeschlechtlicher Menschen nachhaltig geschützt werden.
Übersicht zentrale Quellen und Stellungnahmen
- OII Europe: Handreichung für Gesetzgeber*innen, Pressemitteilungen, Stellungnahmen zur ICD-11 und zu menschenrechtlichen Standards.
- Intersexuelle Menschen e. V.: Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen, OP-Verbot, Personenstand, ICD-11.
- Queer Base: Forderungen nach Peer-Beratung, rechtlicher Anerkennung, menschenrechtsbasierter Versorgung.
- Wissenschaftliche Literatur: Gutachten, Leitlinien, Studien zu psychosozialen Folgen, medizinischer Praxis, Minderheitenstress, Prävalenz.
- Internationale Leitlinien: UN, WHO, Europarat, maltesisches Gesetz, Empfehlungen zu menschenrechtsbasierter Versorgung.
Hinweis
Die in diesem Bericht verwendeten Quellen und Zitate stammen aus aktuellen wissenschaftlichen Publikationen, offiziellen Stellungnahmen intergeschlechtlicher Organisationen, internationalen Leitlinien und Gutachten. Sie spiegeln den Stand der Debatte bis Dezember 2025 wider.